Die COVID-19-Pandemie hat die deutsche Wirtschaft schwer getroffen.
Wie viele Unternehmen bereits insolvent sind, war durch die Aussetzung der Anmeldepflicht bis zum 30.09. bisher nicht einzuschätzen.
Die jetzt beschlossene Verlängerung der Aussetzung bis Jahresende betrifft nur wegen der Corona-Krise überschuldete Unternehmen. Ab Oktober gilt die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht jedoch nicht mehr für zahlungsunfähige Firmen. Vor diesem Hintergrund zeigt dieses Online-Webinar auf, wie Geschäftsführungen das Vorliegen von Insolvenzgründen frühzeitig erkennen und sich vor Haftungsrisiken und Risiken aus der Insolvenz von Geschäftspartnern wirksam schützen.
Der Referent stellte den Teilnehmern die Handlungsoptionen und Gestaltungsmöglichkeiten für den Erhalt ihres Unternehmens im Insolvenzfall ausführlich dar. Die Unterschiede zwischen Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung und dem herkömmlichen Insolvenzverfahren wurden erläutert und wie die Verfahren für die Unternehmenssanierung genutzt werden können.
Referent: Hans Fritsche, Rechtsanwalt/Fachanwalt für Insolvenzrecht und Leiter des Bereichs Sanierung & Insolvenz bei der Kanzlei KSB INTAX v. Bismarck
Technisch begleitet wurde dieses Online-Live-Seminar von der X4B Serviceagentur für die Wirtschaft GmbH.