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Arbeitswissenschaft
04. November 2025

Entgeltbarometer 2026: Ihr Praxis-Tool für die neue ETRL-Gesetzgebung

Im kommenden Jahr wird die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in ein deutsches Gesetz umgesetzt, nach welcher Unternehmen ab Juni 2027 Berichte über spezifische Entgeltbestandteile erstellen müssen. Entsprechend wird über die Vergütungsdaten des Vorjahres, sprich 2026, zu berichten sein.

Zum Ziel haben die Maßnahmen der Richtlinie, Ungleichheiten zwischen der Vergütung männlicher und weiblicher Beschäftigter offenzulegen und zu verhindern. Das deutsche Gesetz wird zwar noch abzuwarten sein, jedoch werden Unternehmen bei Differenzen zwischen den Entgelten von Männern und Frauen in gleichen oder gleichwertigen Tätigkeiten Abhilfemaßnahmen schaffen müssen. In der Richtlinie werden zudem auch Schadensersatz- und Sanktionsregelungen getroffen.

Wie das deutsche Gesetz konkret aussehen wird, welche konkreten Sanktionierungen getroffen werden, was unter einer gleichwertigen Tätigkeit zu verstehen ist – an diesen und weiteren Fragen wird aktuell noch gearbeitet. Sobald uns hierzu neue Informationen vorliegen, werden wir Sie dazu informieren. Auch eine weitere online-Informationsveranstaltung zum Inhalt des Gesetzes ist dann fürs neue Jahr geplant.

Mit dem Entgeltbarometer einen Überblick über geschlechtsspezifische Entgeltdifferenzen in Ihrem Betrieb erhalten

Wir möchten Sie daher auch bereits auf das nächste Entgeltbarometer hinweisen. Das Entgeltbarometer ist die jährliche Verdienststatistik der norddeutschen Verbände der Metall- und Elektroindustrie. Zu insgesamt 62 Jobs der M+E-Industrie erhalten Sie detaillierte Entgeltinformationen. Neben Daten zu den Merkmalen Region, Branche, Betriebsgröße, Lebensalter und Level werden im Entgeltbarometer 2026, wie im letzten Jahr auch schon, zusätzlich Daten aufgeschlüsselt nach Geschlecht erhoben. Für jeden teilnehmenden Betrieb gibt es eine betriebsindividuelle Auswertung.

Weitere Informationen zum Entgeltbarometer erhalten Sie hier: Entgeltbarometer | NiedersachsenMetall

Mit Bezug zur Entgelttransparenz-Richtlinie werten wir daraus die betriebseigene und aufgabenspezifische Differenz zwischen männlichen und weiblichen Entgelten für Sie aus. Das Entgeltbarometer kann damit als praktische Hilfestellung in Vorbereitung auf die nahenden Pflichten aus der Richtlinie dienen, um einen Überblick über Ihre spezifische Vergütungssituation zu erlangen.

Zum Start des Entgeltbarometers 2026 werden wir Sie informiert halten und per Rundschreiben informieren. Bei Interesse an einer Teilnahme können Sie sich gerne auch bereits im Vorfeld bei Kim Manke, Referentin Arbeitswissenschaft, (manke@niedersachsenmetall.de) melden.

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