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Arbeitsrecht
14. September 2016

Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag

Informationsveranstaltung zur Gesetzesänderung

Am 14.09.2016 haben wir auf unserer Informationsveranstaltung unter Teilnahme von 180 Mitgliedern darüber berichtet, dass es zu wesentlichen Änderungen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung kommen wird. Nachdem das Bundeskabinett am 01.06.2016 den Gesetzesentwurf zu Werkverträgen und Zeitarbeit beschlossen hat und die erste Befassung des Bundestages am 08.06.2016 erfolgte, ist nunmehr mit einer Verabschiedung des Gesetzes im Oktober, spätestens im November 2016 zu rechnen. Das Gesetz wird voraussichtlich am 01.01.2017 in Kraft treten.

Auf einer kurzweiligen Veranstaltung wurden die wichtigsten Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze wie das BGB und das BetrVG besprochen. Insbesondere wurde beim Thema Zeitarbeit die Höchstüberlassungsdauer, das Streikeinsatzverbot und die Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten sowie die Unterbrechungszeiten behandelt, ebenso die Grundsätze des equal pay. Beim Themenkomplex Werkvertrag wurden die Änderungen im Rahmen der Beteiligungsrechte des Betriebsrats erläutert.

Die gegebenen Informationen können der Präsentation vom 14.09.2016 entnommen werden, die wir Ihnen im Sonderrundschreiben exklusiv für Verbandsmitglieder hier bereitstellen. 

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